Wichtig!!! Aktuelle Regelungen bezüglich des Coronavirus!!!
Schutzkonzept des Pfarrverbands Heining für die Feier öffentlicher Gottesdienste
Öffentliche Gottesdienste sind unter der Einhaltung von bestimmten behördlichen Auflagen möglich. Wir freuen uns sehr, dass wir wieder miteinander Gottesdienste feiern können. Die Zeiten entnehmen Sie bitte dem Gottesdienstanzeiger bzw. den Veröffentlichungen in der Tagespresse.
Bitte beachten Sie Folgendes, wenn Sie einen Gottesdienst in unseren Kirchen mitfeiern:
- Halten Sie jederzeit strikt einen Mindestabstand von 1,50 Metern zur nächsten Person ein, davon ausgenommen sind Familien. Vermeiden Sie bitte vor und nach dem Gottesdienst draußen vor der Kirchentür Gespräche untereinander. Das ist wegen der Ansteckungsgefahr leider zu unterlassen.
- Während des Gottesdienstes gilt für die Gläubigen FFP2-Maskenpflicht. Diese Maske müssen Sie selber mitbringen.
- Am Eingang werden Sie von einem Ordner empfangen, leisten Sie im Bedarfsfall seinen Anordnungen Folge. Am Eingang werden Ihnen die Hände mit Desinfektionsmittel besprüht.
- Nehmen Sie bitte in der Kirche die gekennzeichneten Sitzplätze ein. Für Personen des gleichen Haushaltes oder Familien gilt die Abstandsregel selbstverständlich nicht.
- Die Gottesdienste werden von Orgelmusik begleitet, Gemeindegesang ist derzeit leider verboten. Außerdem werden keine Lob-Gottes-Bücher ausgeteilt.
- Zum Kommunionempfang gehen Sie wie gewohnt nach vorne zum Priester, der die Kommunion spendet. Beachten Sie bitte dabei in der Schlange die Mindestabstände. Der Priester trägt zur Kommunionspendung Mund-Nasen-Bedeckung und desinfiziert sich die Hände. Er legt Ihnen die Hostie auf die Hand, Sie nehmen sie mit zurück an Ihren Platz und können sie dort konsumieren. Gehen Sie bitte wie gewohnt ehrfürchtig mit dem Leib Christi um.
- Andachten wie das gemeinsame Rosenkranzgebet in der Kirche unterliegen den selben Auflagen. Im Freien bestimmt sich die Teilnehmerzahl nach dem zur Verfügung stehenden Platz unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern. Das Tragen von Masken wird empfohlen. Eine Bewirtung der Teilnehmer nach einer Andacht im Freien ist nicht möglich.
- Eine Voranmeldung zum Gottesdienst ist nicht nötig
- Taufen und Trauungen unterliegen den gleichen Vorgaben.
- Bei Beerdigungen gelten folgende Regeln: Die Teilnahme ist auf den engsten Familien- und Freundeskreis einzugrenzen. Es dürfen sowohl beim Requiem als auch am Friedhof bis zu 25 Personen anwesend sein. Die FFP2-Maskenpflicht sowie die Abstandsregeln gelten selbstverständlich auch hier.
- Für Besuche im Pfarrbüro gilt die FFP2-Maskenpflicht sowie der Mindestabstand von 1,50 Metern.
Das vollständige Infektionsschutzkonzept für Gottesdienste finden Sie hier.
Aktuelle Informationen zu Bestattungen finden Sie hier.
Diese ungewohnten Maßnahmen mögen lästig sein, sie dienen jedoch dem Schutz gegen die Ansteckung durch das Corona-Virus und schützen die Gesundheit aller. Wir hoffen und beten, dass wir in absehbarer Zeit wieder unter „normalen“ Umständen miteinander Gottesdienst feiern können.
Auf die Fürsprache der Patrone unseres Pfarrverbandes, des Heiligen Severin und des Heiligen Erzengels Michael segne Sie der Herr und erhalte Sie gesund an Leib und Seele!
Es grüßt Sie herzlich
Pfarrer Thomas Brandl